Ihr Recht, ein Mieter zu bleiben, wenn Ihr Wohngebäude in Abschottung geht

Was passiert, hängt davon ab, ob Sie ein Leasing haben

Wenn Ihr Vermieter die Hypothek nicht bezahlen kann und Ihr Wohnhaus in Zwangsversteigerung geht, werden Sie morgen nicht auf der Straße sein, dank eines mieterfreundlichen Bundesgesetzes, das am 20. Mai 2009 in Kraft trat.

Das Gesetz über den Schutz der Mieter bei Zwangsversteigerungen von 2009, das Titel VII des Gesetzes zur Rettung von Familien bei der Wohnungssuche, gilt für die gesamten Vereinigten Staaten und deckt allgemein jegliche "Abschottung bei einem föderalen Hypothekendarlehen oder einer Wohnung oder Wohnimmobilie" ab. und " jeder Nachfolger im Interesse für solche Eigenschaft" (Hervorhebung hinzugefügt).

Ihr Recht, im Falle einer Zwangsvollstreckung in Ihrer Wohnung zu bleiben, hängt davon ab, ob Sie einen Mietvertrag haben.

Wenn Sie kein Leasing haben

Wenn Sie ohne Mietvertrag in Ihrer Wohnung wohnen, müssen Sie mindestens 90 Tage nach der Zwangsvollstreckung Ihre Wohnung verlassen.

Wenn Sie ein Leasing haben

Wenn Sie einen Mietvertrag für eine Laufzeit abgeschlossen haben, die nach 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung endet, können Sie Ihre Wohnung bis zum Ende Ihrer Leasinglaufzeit weiter belegen.

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie haben gerade den Mietvertrag für Ihre Wohnung für zwölf Monate verlängert und Ihr Gebäude wurde gestern abgeschafft. Sie können in Ihrem Apartment bleiben, bis Ihr Mietvertrag abläuft, was ungefähr einem Jahr entspricht.

Wenn Ihre Mietvertragslaufzeit vor 90 Tagen nach der Zwangsvollstreckung endet, haben Sie volle 90 Tage Zeit.

Ausnahme für Erstkäufer.

Wenn das Gebäude in Zwangsversteigerung an einen Käufer verkauft wird, der Ihre Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen möchte und Sie einen Mietvertrag haben, verfällt Ihr Mietvertrag am Tag des Verkaufs.

Sie haben dann jedoch 90 Tage Zeit, um Ihre Wohnung zu besetzen und nach einem neuen Mietobjekt zu suchen .

Hinweis: Sofern der Kongress nicht eine Ausweitung des Gesetzes vornimmt, läuft das Gesetz zum Schutz der Mieter vor Zwangsvollstreckungen 2009 am 31. Dezember 2014 aus.