Heirat durch Proxy in Montana

40-1-301

Text des Montana-Gesetzes über Heirat durch Stellvertreter:

(1) Eine Eheschließung kann durch einen Richter eines amtlichen Gerichts, durch einen Amtsträger, dessen Vollmachten die Eheschließung durch einen Bürgermeister, Stadtrichter oder Friedensrichter, durch einen Stammesrichter oder in Übereinstimmung mit jede Form der Feierlichkeit, die von einer religiösen Konfession, einer indischen Nation oder einem Indianerstamm oder einer einheimischen Gruppe anerkannt wird. Entweder die Person, die die Eheschließung feierlich begangen hat oder, wenn keine Einzelperson die Eheschließung durchgeführt hat, muss eine Ehegattin das Heiratsurkundenformular ausfüllen und es an den Beamten des Amtsgerichts weiterleiten.

(2) Kann eine Ehegesellschaft bei der Feier nicht anwesend sein, so kann die Partei schriftlich eine dritte Person zur Vertretung ermächtigen. Wenn die Person, die die Eheschließung vollzieht, überzeugt ist, dass die abwesende Partei nicht anwesend sein kann und der Ehe zugestimmt hat, kann die Person die Eheschließung durch Bevollmächtigung vornehmen. Wenn die Person, die die Eheschließung feststellt, nicht zufrieden ist, können die Parteien beim Amtsgericht eine Verfügung beantragen, die die Eheschließung durch einen Bevollmächtigten ermöglicht.

(3) Die Feierlichkeit der Ehe wird nicht durch die Tatsache entwertet, dass die Person, die die Ehe feierte, nicht berechtigt war, sie zu begehen, wenn eine der beiden Parteien der Ehe diese Person als geeignet ansah.

(4) Eine Partei einer Stellvertreterheirat muss ein Mitglied der Streitkräfte der Vereinigten Staaten im aktiven Bundesdienst oder ein Einwohner von Montana zum Zeitpunkt der Beantragung einer Lizenz und Bescheinigung gemäß 40-1-202 sein. Eine Partei oder ein gesetzlicher Vertreter muss vor Gericht erscheinen und die Eheschließungsgebühr bezahlen. Für die Zwecke dieses Unterabschnitts muss der Wohnsitz gemäß 1-1-215 festgelegt werden.

Geschichte: En. 48-309 von Sec. 9, Ch. 536, L. 1975; Amd. Sec. 9, Ch. 33, L. 1977; RCM 1947, 48-309 (1), (2), (4); Amd. Sec. 1, Ch. 247, L. 1979; Amd. Sec. 3, Ch. 348, L. 1985; Amd. Sec. 2, Ch. 235, L. 2007.

Quelle: Montana Legislative Services