Wie man in Dänemark heiratet

Um eine Heiratsurkunde in Dänemark zu bekommen, bedarf es einiger Dokumentation. Stellen Sie sicher, dass Sie sich genügend Zeit geben, um alle Heiratsanforderungen vor Ihrem Hochzeitstermin zu erfüllen.

ID-Anforderung:

Ihre ursprünglichen Geburtsurkunden und gültigen Reisepässe sind in Dänemark erforderlich. Wenn Ihr Name jetzt anders ist als bei der Ausstellung der Dokumente, müssen Sie einen offiziellen Gerichtsbescheid über Ihre Namensänderung vorlegen.

Wohnsitzerfordernis:

Einige Orte (Kommunes) benötigen eine 3-tägige Aufenthaltsgenehmigung. Sie müssen zum Zeitpunkt Ihrer Hochzeit körperlich und legal in Dänemark sein.

Wenn Sie in Dänemark Asyl beantragt haben, können Sie in Dänemark nicht heiraten.

Wartezeit:

Es wird empfohlen, dass Sie für mindestens 3 Wochen in Dänemark bleiben. Es kann bis zu zwei Wochen dauern, bis die Ehebüros Ihre Unterlagen bearbeitet haben. Wenn die von Ihnen zur Verfügung gestellte Dokumentation eine weitere Klärung erfordert, könnte es weitere 2 bis 4 Wochen dauern.

Dokumentation:

Dokumente, die nicht auf Englisch oder Deutsch sind, müssen übersetzt werden.

Zeremonien:

In Dänemark können Sie entweder eine kirchliche Hochzeit oder eine standesamtliche Hochzeit haben. Mit der Erlaubnis des Bürgermeisters kann eine standesamtliche Trauung in einem Wald, einem Park usw. stattfinden.

Eine eingetragene Partnerschaft darf nur eine standesamtliche Trauung haben . Einige religiöse Glaubensrichtungen werden einen kirchlichen Segen geben, aber dazu sind sie nicht verpflichtet.

Kirchliche Hochzeiten:

Sie müssen die Anforderungen der Kirche, in der Sie verheiratet sein möchten, bestätigen, da sie möglicherweise zusätzliche Unterlagen benötigen.

Frühere Ehen:

Sie können sich wahrscheinlich Zeit und Kopfschmerzen ersparen, indem Sie nach einer Aussage des Gerichtsschreibers fragen, wo Sie geschieden wurden. Betonen Sie, dass die Aussage Folgendes haben muss:

Gebühren:

Nichtansässige müssen eine Gebühr von 500 dänischen Kronen bezahlen.

Proxy Ehen:

Nein.

Unter 18:

Wenn einer von Ihnen unter 18 Jahre alt ist, müssen Sie vom Präfekten der Grafschaft, in der Sie in Dänemark wohnen, die Erlaubnis erhalten, zu heiraten.

Wenn Sie heiraten in Kopenhagen, das Overpraesidium oder Präfekt von Kopenhagen in Hammerensgade 1, 1267 Kopenhagen K.

Telefon: 3312 2380

Sie müssen auch nachweisen, dass Ihre Eltern oder Ihr Vormund Ihrer Ehe zustimmen. Wenn Sie einen Vormund haben, muss auch der Nachweis der Vormundschaft erbracht werden.

Gleichgeschlechtliche Ehen / eingetragene Partnerschaften:

Ja. Einer von Ihnen muss jedoch dänischer Staatsbürger sein, oder Sie müssen beide in den letzten zwei Jahren in Dänemark mit einer festen Adresse in Dänemark gelebt haben.

"Die Bürger Norwegens, Schwedens, Islands, Finnlands und Hollands sind in dieser Hinsicht den dänischen Bürgern gleichgestellt."

Eingetragene Partnerschaften in Dänemark haben die gleichen gesetzlichen Rechte und Pflichten wie Ehen mit wenigen Ausnahmen. Eine der Ausnahmen ist, dass registrierte Partner Kinder nicht adoptieren dürfen.

Namen:

In Dänemark behalten Frauen ihren Mädchennamen. Wenn Sie den Nachnamen Ihres Ehepartners übernehmen möchten, müssen Sie die Heiratsbehörde darüber informieren.

Zeugen:

Sie müssen bei Ihrer Trauung 2 Zeugen haben.

Gut zu wissen:

Viele öffentliche Stellen in Dänemark schließen Freitags um 12 Uhr.